Wichtige Info Bezirksverband 09.04.2026

12.04.2026

Wichtige Info zu:  Nicht  zulässige Toiletten Anlagen in Kleingärten

Bitte unbedingt Anhang der Stadt Karlsruhe lesen 

Von: "Lüthin, Pasquale" 

Betreff: Nicht  zulässige Toiletten Anlagen in Kleingärten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider stellen wir weiterhin fest, dass einzelne Unterpächter nicht zulässige Toilettenanlagen auf ihren Kleingartenparzellen betreiben.

Inzwischen kommt es vermehrt zu unangekündigten Kontrollen durch das zuständige Amt. Diese können empfindliche Strafen sowie weitergehende Maßnahmen nach sich ziehen. Zudem fordert der Verband der Kleingartenvereine Baden-Württemberg bereits bei der Wertermittlung den Rückbau unzulässiger Anlagen (z. B. Sickergruben) und ist künftig angehalten, entsprechende Verstöße zur Anzeige zu bringen.

Auch wir als Generalpächter (BVKA) weisen regelmäßig auf diese Problematik hin. Gleichzeitig bitten wir Sie in Ihrer Funktion als Verpächter, Ihre Unterpächter fortlaufend zu informieren und bei eindeutigen Verstößen frühzeitig den Kontakt zu uns zu suchen.

Nur durch ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen können wir weitere Maßnahmen seitens des Grundstückseigentümers sowie der zuständigen Behörden vermeiden.

Diese E-Mail sowie das beigefügte Schreiben des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe (eingegangen im März) können Sie gerne innerhalb Ihres Vereins weitergeben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.

Für Fragen stehen Ihnen mein Sekretariat und ich gerne zur Verfügung.

 Mit freundlichen Grüßen 

 Pasquale Lüthin

Vorsitzender / Geschäftsführer 

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Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.

Schwetzinger Straße 119

76139 Karlsruhe

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Tel. 0721 / 352880

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www.kleingarten-karlsruhe.de

 

Illegale Toiletten Anlagen - Zentraler Juristischer Dienst

 

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